Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beherbergung, Veranstaltungen, Gastronomieleistungen sowie sonstige Leistungen und Lieferungen, die zwischen der Glück in Sicht Hospitality GmbH & Co. KG, Fördestraße 2–4, 24960 Glücksburg (Ostsee), nachfolgend „Glück in Sicht“, und Gästen, Kunden oder sonstigen Vertragspartnern geschlossen werden.
(2) Sie gelten für sämtliche Betriebsstätten von Glück in Sicht, insbesondere Glück in Sicht Ostseelodges, Intermar Hotel & Apartments, Quellental Restaurant & Café, Gudlak Restaurant & Bar und Glückselig Strandrestaurant.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, Glück in Sicht stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen sowie gesonderte Bedingungen für einzelne Angebote gehen diesen Bedingungen vor. Das gilt insbesondere für die Bedingungen der jeweils gebuchten Rate, für Teilnahmebedingungen von Treue- und Vorteilsprogrammen sowie für Sonderbedingungen einzelner Veranstaltungen und Pauschalen. Im Übrigen gelten diese Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss und Reservierungen
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald Glück in Sicht die Buchung oder Reservierung annimmt. Die Annahme kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über ein Buchungssystem oder auf sonstigem elektronischem Weg erfolgen.
(2) Der Gast hat Anspruch auf die gebuchte Unterkunftskategorie, nicht jedoch auf eine bestimmte Unterkunft, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Nicht garantierte Reservierungen werden bis 18:00 Uhr des Anreisetages aufrechterhalten. Danach ist Glück in Sicht berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben. Eine garantierte Reservierung liegt insbesondere vor, wenn sie durch Anzahlung, Kreditkartengarantie oder eine andere ausdrücklich vereinbarte Sicherheit bestätigt wurde.
(4) Buchende müssen volljährig sein. Die Beherbergung unbegleiteter Minderjähriger bedarf der vorherigen Zustimmung von Glück in Sicht.
(5) Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung gebuchter Unterkünfte ist ohne vorherige Zustimmung von Glück in Sicht nicht gestattet. Eine Nutzung der Unterkunft zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung. Bei einem Verstoß ist Glück in Sicht zum Rücktritt nach § 8 berechtigt.
§ 3 Kein Widerrufsrecht bei Beherbergung, Gastronomie und Veranstaltungen
(1) Bei Verträgen über die Beherbergung, die Lieferung von Speisen und Getränken sowie über Veranstaltungen und weitere Freizeitleistungen, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht kein Widerrufsrecht. Buchungen sind daher ausschließlich nach den vereinbarten Storno- und Änderungsbedingungen nach § 7 stornier- oder änderbar.
(2) Für den Erwerb von Wertgutscheinen gilt Absatz 1 nicht. Verbrauchern steht insoweit das gesetzliche Widerrufsrecht zu; maßgeblich sind die Widerrufsbelehrung und die Bedingungen des jeweiligen Gutscheinshops; für den Gutscheinshop von Glück in Sicht ist sie unter voucher.glueck-in-sicht.de/widerruf abrufbar. Mit dem Widerruf wird der Gutschein gesperrt; wurde er bereits teilweise eingelöst, wird der nicht eingelöste Restwert erstattet. Karten für Veranstaltungen mit festem Termin bleiben nach Absatz 1 vom Widerrufsrecht ausgenommen.
§ 4 Anreise, Abreise und Nutzung der Unterkunft
(1) Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein früherer Zugang ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Zustimmung möglich.
(2) Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 11:00 Uhr zurückzugeben, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Ein späterer Check-out ist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Zustimmung möglich; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Er wird wie folgt berechnet:
- Rückgabe bis 13:00 Uhr: 30,00 €
- Rückgabe bis 16:00 Uhr: 100,00 €
- Rückgabe nach 16:00 Uhr: eine weitere Übernachtung zur tagesaktuellen Rate
Wird die Unterkunft ohne Vereinbarung nicht rechtzeitig zurückgegeben, gelten dieselben Beträge als pauschaler Nutzungsersatz. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; Glück in Sicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Die Unterkunft darf nur von den angemeldeten Personen und nur bis zur zulässigen Höchstbelegung der jeweiligen Kategorie genutzt werden. Zusatzbetten und Kinderbetten bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Eine Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung von Glück in Sicht nicht gestattet.
(5) Der Gast hat die Unterkunft in vertragsgemäßem Zustand zu halten und Schäden unverzüglich anzuzeigen.
§ 5 Meldepflicht
(1) Der Gast ist gesetzlich verpflichtet, an der Erstellung des Meldescheins mitzuwirken und die erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig zu machen. Die Angaben können auch digital vor oder bei der Anreise erhoben werden.
(2) Gäste, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, haben auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Wird die Mitwirkung verweigert, ist Glück in Sicht berechtigt, die Beherbergung abzulehnen.
(3) Meldescheine werden für die gesetzliche Dauer von einem Jahr aufbewahrt und anschließend vernichtet. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 6 Hunde
(1) Als Haustiere dürfen ausschließlich Hunde mitgebracht werden, und nur nach vorheriger Zustimmung von Glück in Sicht sowie gegen gesonderte Berechnung. Es steht hierfür nur ein begrenztes Angebot geeigneter Unterkünfte zur Verfügung. Katzen, Kleintiere und sonstige Tiere sind nicht zugelassen.
(2) Das Entgelt beträgt je Hund und Nacht 10,00 € im Intermar Hotel & Apartments und 20,00 € in den Glück in Sicht Ostseelodges.
(3) In allen allgemein zugänglichen Bereichen sind Hunde an der Leine zu führen. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft verbleiben und haben zu Betten und Polstermöbeln keinen Zugang. In gastronomischen Bereichen sowie im Wellness- und Saunabereich sind Hunde nicht zugelassen, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Assistenzhunde bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Gast haftet für alle durch den Hund verursachten Schäden und Verunreinigungen.
§ 7 Rücktritt des Gastes, Nichtanreise, vorzeitige Abreise
(1) Stornierungen und Änderungen richten sich nach den jeweils vereinbarten Buchungsbedingungen. Maßgeblich sind insbesondere die in der Buchungsbestätigung genannten Stornierungsfristen und Entgelte.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bleibt der Anspruch von Glück in Sicht auf die vereinbarte Vergütung bestehen, wenn der Gast die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Glück in Sicht rechnet ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung an.
(3) Für die Ermittlung der ersparten Aufwendungen nach Absatz 2 werden pauschal 90 % des Preises für Übernachtung mit und ohne Frühstück, 70 % bei Halbpension und 60 % bei Vollpension angesetzt. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Glück in Sicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt der Anspruch auf die Vergütung für den gebuchten Zeitraum nach den Absätzen 2 und 3 bestehen, soweit die vereinbarten Buchungsbedingungen nichts anderes vorsehen.
(5) Stornierungen sollen in Textform erklärt werden.
§ 8 Rücktritt und Kündigung durch Glück in Sicht
(1) Glück in Sicht ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach angemessener Nachfristsetzung nicht erbracht wird,
- höhere Gewalt oder andere von Glück in Sicht nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, insbesondere behördliche Anordnungen,
- die Unterkunft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurde, etwa zur Person des Gastes, zur Zahlungsfähigkeit oder zum Aufenthaltszweck,
- entgegen § 2 Absatz 5 weiterverkauft, weitervermietet oder weitervermittelt wurde,
- Glück in Sicht begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von Glück in Sicht zuzurechnen ist,
- der Gast trotz Abmahnung erheblich gegen diese Bedingungen oder die Hausordnung verstößt.
(2) Der Rücktritt oder die Kündigung ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, Glück in Sicht hat den Grund zu vertreten.
(3) Bei einer Kündigung nach Absatz 1 letzter Aufzählungspunkt bleibt der Anspruch auf die Vergütung für den gebuchten Zeitraum nach § 7 Absatz 2 und 3 bestehen.
§ 9 Ersatzunterbringung
(1) Kann eine gebuchte Unterkunft nicht bereitgestellt werden, wird Glück in Sicht dem Gast eine gleichwertige Unterkunft in zumutbarer Entfernung anbieten. Mehrkosten für die Ersatzunterkunft sowie ein erforderlicher Transfer gehen zulasten von Glück in Sicht.
(2) Nimmt der Gast das Angebot nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 18.
§ 10 Preise, Abgaben und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Öffentliche Abgaben, insbesondere die Kurabgabe der Stadt Glücksburg (Ostsee) sowie Tourismus- oder Beherbergungsabgaben, sind in den ausgewiesenen Preisen nicht enthalten. Sie werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Vorgaben zusätzlich berechnet und sind vor Ort zu zahlen, soweit nichts anderes ausgewiesen ist.
(3) Zahlungen sind spätestens bei Anreise bzw. Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Glück in Sicht ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere in Form einer Anzahlung oder einer Kreditkartengarantie.
(4) Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Verzug ist Glück in Sicht berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die tatsächlich entstandenen Mahnkosten zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 11 Gutscheine
(1) Gutscheine werden ausschließlich auf Leistungen von Glück in Sicht angerechnet. Eine Anrechnung auf Leistungen Dritter, etwa auf Buchungen über externe Portale oder Reisevermittler, ist nicht möglich.
(2) Gutscheine sind übertragbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in Geld, auch teilweise, ist ausgeschlossen. Ein nach einer Einlösung verbleibendes Restguthaben bleibt erhalten und kann weiter verwendet werden. Unberührt bleibt die Erstattung nach einem wirksamen Widerruf gemäß § 3 Absatz 2.
(3) Gutscheine sind drei Jahre einlösbar. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
(4) Wer bestellt, ist für die Richtigkeit der eigenen Angaben, insbesondere der E-Mail-Adresse, verantwortlich. Für den Verlust eines Gutscheins übernimmt Glück in Sicht keine Haftung; ein Ersatz ist nur möglich, soweit der Gutschein eindeutig zugeordnet und eine Einlösung ausgeschlossen werden kann.
(5) Beim Erwerb über einen Gutscheinshop gelten zusätzlich die Bedingungen und die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Shops. § 3 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 12 Tischreservierungen
(1) Reservierte Tische werden 15 Minuten über die vereinbarte Zeit hinaus freigehalten. Danach ist Glück in Sicht berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.
(2) Reservierungen ab 10 Personen gelten als Gruppenreservierung. Sie können von einer Vorabstimmung des Menüs oder einer verbindlichen Bestellung abhängig gemacht werden.
(3) Wird eine Gruppenreservierung nicht in Anspruch genommen und nicht spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt, wird eine pauschale Ausfallgebühr von 200,00 € berechnet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; Glück in Sicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Ausfallgebühr wird bei der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.
§ 13 Veranstaltungen
(1) Für Veranstaltungen, Tagungen, Bankette und sonstige Events gelten die in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Leistungen, Teilnehmerzahlen, Preise und Fristen.
(2) Der Vertragspartner hat die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Diese Zahl ist Grundlage der Abrechnung. Eine Erhöhung bedarf der Zustimmung von Glück in Sicht und wird, soweit möglich, zusätzlich berechnet.
(3) Unterschreitet die tatsächliche Teilnehmerzahl die gemeldete Zahl um mehr als 5 %, wird auf Basis der gemeldeten Zahl abgerechnet. Wird die gemeldete Zahl nach der Frist nach Absatz 2 um mehr als 10 % reduziert, ist Glück in Sicht berechtigt, die vereinbarten Preise je Person angemessen anzupassen. Ein gesondert vereinbarter Mindestumsatz oder eine gesondert vereinbarte Raummiete bleiben unberührt.
(4) Tritt der Vertragspartner von einer Veranstaltung zurück, gelten, soweit nicht nach § 1 Absatz 4 abweichende Sonderbedingungen vereinbart sind, folgende Entgelte, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
- mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 90 bis 61 Tage vorher: 25 %
- 60 bis 31 Tage vorher: 50 %
- 30 bis 15 Tage vorher: 75 %
- 14 Tage vorher oder später: 90 %
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Glück in Sicht bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Der Vertragspartner ist für die Einhaltung behördlicher Vorgaben, Genehmigungen, Abgaben an Verwertungsgesellschaften und sonstiger veranstaltungsbezogener Pflichten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Mitgebrachte Dekoration, Technik oder sonstige Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Abstimmung eingebracht werden; die brandschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten. Glück in Sicht kann einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verlangen. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen; andernfalls können die Kosten der Entfernung und Lagerung berechnet werden.
(7) Eine Verlängerung über die vereinbarte Endzeit hinaus bedarf der Zustimmung von Glück in Sicht und kann zusätzlich berechnet werden.
(8) Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleister oder sonstige ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.
§ 14 Mitgebrachte Speisen und Getränke
(1) In den gastronomischen Bereichen ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke nicht gestattet, sofern keine vorherige Zustimmung von Glück in Sicht vorliegt. Ausnahmen, etwa aus medizinischen Gründen, aufgrund der Ernährung von Kleinkindern oder aufgrund besonderer Vereinbarungen, bleiben möglich.
(2) Speisen aus Buffets sind zum Verzehr an Ort und Stelle bestimmt.
§ 15 Rauchverbot
(1) In sämtlichen Unterkünften sowie in den entsprechend gekennzeichneten Innenbereichen gilt Rauchverbot. Dem Rauchen gleichgestellt ist die Nutzung von E-Zigaretten, Verdampfern, Wasserpfeifen und vergleichbaren Erzeugnissen.
(2) Bei einem Verstoß wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 200,00 € berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Ist die Unterkunft infolge des Verstoßes nicht oder nur eingeschränkt weitervermietbar, kann Glück in Sicht den hierdurch tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Die Pauschale nach Absatz 2 wird hierauf angerechnet.
§ 16 Hausordnung
(1) Die in den Betriebsstätten ausgehängte oder ausgelegte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags. Sie regelt insbesondere Ruhezeiten sowie die Nutzung der Gemeinschafts-, Außen- und Wellnessbereiche.
(2) Den Anweisungen des Personals zur Sicherheit und zum Brandschutz ist Folge zu leisten.
§ 17 Parkplatznutzung
(1) Soweit Parkplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Nutzung nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht, sofern kein Parkplatz ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Durch die Bereitstellung eines Parkplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Bewachung oder besondere Obhutspflicht besteht nicht.
(3) Der Nutzer hat die Verkehrs- und Sicherheitsregeln auf dem Gelände einzuhalten; Fahrzeuge sind ordnungsgemäß abzustellen. Glück in Sicht ist berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters umsetzen oder entfernen zu lassen, soweit dies erforderlich ist.
(4) Glück in Sicht haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Parkplatznutzung nur nach Maßgabe von § 18.
§ 18 Haftung
(1) Glück in Sicht haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Glück in Sicht nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Glück in Sicht.
§ 19 Eingebrachte Sachen
(1) Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet Glück in Sicht nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist danach auf den hundertfachen Betrag des Übernachtungspreises, höchstens jedoch auf 3.500,00 € begrenzt; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Höchstgrenze 800,00 €.
(2) Der Anspruch erlischt, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnis bei Glück in Sicht anzeigt.
(3) Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sollen im Zimmer- oder Hotelsafe aufbewahrt werden, soweit ein solcher zur Verfügung steht. Eine weitergehende Haftung setzt voraus, dass Glück in Sicht die Sachen ausdrücklich zur Aufbewahrung übernommen hat.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit der Schaden von Glück in Sicht, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Mitarbeitenden verschuldet wurde; insoweit gilt § 18.
§ 20 Fundsachen
(1) Zurückgelassene Gegenstände werden ein Jahr aufbewahrt und danach an das zuständige Fundbüro abgegeben.
(2) Eine Rücksendung erfolgt nur auf Anfrage und gegen Vorkasse der Versand- und Versicherungskosten. Glück in Sicht übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg, soweit kein Verschulden von Glück in Sicht vorliegt.
(3) Die gesetzlichen Vorschriften über den Fund bleiben unberührt.
§ 21 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Glück in Sicht ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Glück in Sicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Glück in Sicht auch Gerichtsstand.
(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen allein der Information.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Stand dieser Bedingungen: 3. Oktober 2026. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung.

